Immer mehr Erwachsene wollen ihre Zähne kieferorthopädisch regulieren lassen:
Allerdings fragen sie sich, ob eine KFO-Behandlung in ihrem Alter noch möglich ist. Hier sind die Antworten:
Grundsätzlich können Zähne bis ins hohe Alter kieferorthopädisch reguliert werden. Voraussetzung ist jedoch, dass die Zähne fest im Knochen stehen und keine Parodontose (Zahnbett-Erkrankung) vorliegt.
Bei Jugendlichen zwischen 9 und 16 Jahren nutzt man den pubertären Wachstumsschub, um die Regulierung zügig durchzuführen. Bei einem Erwachsenen ist das Wachstum abgeschlossen, weshalb eine kieferorthopädische Behandlung länger als bei Jugendlichen dauert.
Bei Erwachsenen können schon funktionelle oder gesundheitliche Probleme vorliegen, die vor einer kieferorthopädischen Behandlung untersucht und ggf. behandelt werden müssen:
In der Regel bezahlen Gesetzliche Krankenversicherungen (GKV) keine Kieferorthopädie bei Erwachsenen. Es gibt nur dann Geld von der GKV, wenn eine sog. schwere Kieferanomalie vorliegt, die auch kieferchirurgisch behandelt werden muss (z.B. ein extrem weit vorstehender Unterkiefer).
Hier kommt es auf den Tarif an, den Sie mit Ihrer Privaten Krankenversicherung (PKV) abgeschlossen haben: Wenn eine kieferorthopädische Behandlung medizinisch notwendig ist, kann es sein, dass Sie Geld von Ihrer PKV bekommen. Lassen Sie sich dazu in unserer Praxis und von Ihrem Versicherungs-Fachmann beraten.
Dr. Sabine Ernst-Strauf
Fachzahnärztin für Kieferorthopädie
Neugasse 6
35510 Butzbach
Tel. 06033 - 97 26 93