Über mich:
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So darf sich nur nennen, wer eine spezielle Ausbildung gemacht hat: Zunächst als Zahnarzt, danach in einer vierjährigen Weiterbildung, wovon mindestens ein Jahr an einer
Universitäts-Zahnklinik erfolgt sein muss.
Danach muss eine Prüfung vor einer Kommission abgelegt werden. Erst dann darf man die Bezeichnung "Fachzahnarzt für Kieferorthopädie" bzw. "Kieferorthopäde" führen.
Barbara
Kieferorthopädische Fachhelferin
Prophylaxe
Bestellverwaltung
Assistenz
Anika
Zahnmedizinische Fachangestellte
Abrechnung
QM-Verwalterin
Verwaltung
Assistenz
Jeanette
Zahnmedizinische Fachangestellte
QM-Verwalterin
Abrechnung
Verwaltung
Dr. Sabine Ernst-Strauf
Fachzahnärztin für Kieferorthopädie
Neugasse 6
35510 Butzbach
Tel. 06033 - 97 26 93